Um im Bundesland Hessen für die Erzieherausbildung zugelassen zu werden benötigen Bewerber einen mittleren Schulabschluss. Zudem müssen sie
bereits die zweijährige Ausbildung zum/r staatlich geprüften Sozialassistent/in oder eine gleichwertige einschlägige Ausbildung (zum Beispiel Kinderpfleger/in)
erfolgreich absolviert haben. Anteilig angerechnet werden können zudem folgende Qualifikationen: Abschluss der Sekundarstufe II (allgemeine Hochschulreife), die
Fachhochschulreife, Au Pair-Aufenthalte, das FSJ, Studienleistungen, Praktika in sozialpädagogischen Einrichtungen, Betreuungstätigkeiten in Familien, mehrjährige
Berufstätigkeit.
Über die Zulassung wird in diesen Fällen individuell entschieden. Liegt keine einschlägige Erstausbildung vor, müssen Bewerber ihre
Kenntnisse in einer Feststellungsprüfung unter Beweis stellen. Auf www.rv.hessenrecht.hessen.de findet
man auch stets aktuelle und detaillierte Information zu Verordnungen Ausbildung und Prüfung.